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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sitzbank-Schmiede Inhaber Marc I. Steinike

1.Allgemeines

1.1.Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

1.2.Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Sitzbank-Schmiede und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Sitzbank-Schmiede Produkten, Werk- oder Dienstleistungen als anerkannt und für vereinbart.

1.3.Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden der Sitzbank-Schmiede werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. gelten als nicht vereinbart.

1.4.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus mit der Sitzbank-Schmiede bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung Sitzbank-Schmiede.

2.Vertragsschluss

2.1.Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend.

2.2.Bestellungen werden durch die Sitzbank-Schmiede durch Zusendung/Übergabe einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware/Dienstleistung angenommen.

2.3.Die Sitzbank-Schmiede behält sich vor Bestellungen von höherem Wert vom Kunden zunächst schriftlich bestätigen zu lassen.

2.4.Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.Die ausgewiesenen Preise sind Brutto-Endverbraucherpreise. Es ist jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit in Höhe von 19%) enthalten.

3.2.Preise sind zuzüglich Versandkosten, ohne sonstige Nebenleistungen wie z.B. weitere gewünschte Bezüge, Applikationen etc. soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

3.3.Der Preis ist beim Erhalt der Ware/Dienstleistung fällig und netto ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Sitzbank-Schmiede über den Betrag verfügen kann.

3.4.Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von der Sitzbank-Schmiede anerkannt worden ist.

3.5.Wechsel oder Schecks wird nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die Sitzbank-Schmiede keine Haftung.

3.6.Kostenvoranschläge sind basierend auf einer Seriensitzbank im original Zustand unverbindlich und können um bis zu 15 % überschritten werden. Für Kostenvoranschläge wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes mindestens jedoch € 50,00 erhoben, welche bei Auftragserteilung mit der Gesamtsumme verrechnet wird.

4.Lieferfristen

4.1.Verbindliche Lieferfristen zwischen den Parteien können nur ausschließlich schriftlich vereinbart werden. Die Fertigstellung der Sitzbänke nach der finalen Sitzprobe und schriftlicher Freigabe des Kunden erfolgt schnellst möglich, dies in Reihenfolge der Rückläufe. Bei Aufträgen mit Stickereien muss mit etwa 14 Werktagen zusätzlich gerechnet werden.

4.2.Gerät die Sitzbank-Schmiede mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.Versand und Gefahrenübergang

5.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Sitzbank-Schmiede, zur Zeit in Darmstadt-Arheilgen. Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde (§ 447 BGB), soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB handelt. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden von der Sitzbank-Schmiede nach eigenem Ermessen festgelegt.

5.2.Die Ware wird von der Sitzbank-Schmiede auf Wunsch durch den Kunden selbstständig versichert.

5.3.Der Kunde hat bei offensichtlichen Transportschäden die Annahme unter Verweis auf den Schaden zu verweigern und dies unverzüglich der Sitzbank-Schmiede mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen zu rügen und anschließend der Sitzbank-Schmiede mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

5.4.Teillieferungen durch die Sitzbank-Schmiede sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5.5.Für die Zusendung von Gegenständen an die Sitzbank-Schmiede trägt der Kunde die Gefahr. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren von der Sitzbank-Schmiede getragen.

6.Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht

6.1.Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Nebenforderung die aus dem Liefervertrag entstanden sind, Eigentum der Sitzbank-Schmiede. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden ist diese berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2.Bei der Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld erst bei endgültiger, unwiederbringlicher Gutschrift auf dem Konto der Sitzbank-Schmiede als beglichen. Die Sitzbank-Schmiede behält sich in diesem Fall ausdrücklich einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vor.

6.3.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Sitzbank-Schmiede unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.4.Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren weiter zu verkaufen, falls diese nicht vollständig bezahlt sind. Dies gilt auch für Eigentum des Kunden, die Gegenstand von Dienstleistungen der Sitzbank-Schmiede sind. Verstößt der Kunde hiergegen, so tritt er bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an die Sitzbankschmiede ab. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

6.5.Stellt der Kunde Eigentum zur Bearbeitung zur Verfügung, hat die Sitzbank-Schmiede bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung ein Unternehmerpfandrecht nach Werkvertragsrecht.

7.Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

7.1.Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2.Die Haftung für Schäden wird grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit bei der Pflichtverletzung beschränkt, soweit nicht sog. Kardinalpflichten verletzt werden oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind (§ 309 Nr. 7 BGB).

7.3.Sie beginnt mit dem Tag der Ablieferung beim Kunden, die als Abnahme gilt. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessung und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

7.4.Keine Gewähr übernimmt die Sitzbank-Schmiede für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Natürlicher Verschleiß ist von Gewährleistung ausgeschlossen. Werden im Rahmen des Werkvertrags Originalteile verwendet, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, steht die Sitzbank-Schmiede für Mängel an diesen Teile nur dann ein, wenn die Mängel durch die Werkleistung der Sitzbank-Schmiede verursacht wurden.

7.5.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Produkten vornimmt oder durch Personen, die nicht von der Sitzbank-Schmiede autorisiert sind, vornehmen lässt. Gleiches gilt für das Betreiben von Produkten außerhalb der vorgegebenen Spezifikationen.

7.6.Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.

7.7.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Sitzbank-Schmiede werden insgesamt auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, wobei dem Kunden nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die Sitzbank-Schmiede. Die Nacherfüllung wird von der Sitzbank-Schmiede grundsätzlich nicht von der vorherigen Zahlung des vollständigen Entgelts abhängig gemacht, wobei sich die Sitzbank-Schmiede allerdings vorbehält, die Nacherfüllung von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Zahlung abhängig zu machen.

7.8.Rücksendungen erfolgen immer frei bzw. nach Absprache als von der Sitzbank-Schmiede ausgelöste Rückholung; unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

7.9.Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde das defekte bzw. bemängelte Produkt mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Rechnung zurückzusenden.

8.Sitzprobe und Abnahme

8.1.Der Kunde hat die Möglichkeit, an der Sitzbank vorgenommene Umpolsterungen vor endgültiger Fertigstellung ausreichend zu testen. Verzichtet der Kunde auf die Sitzprobe, wird vermutet, dass die Umpolsterung hinsichtlich Sitzposition, Polsterhärte und Formgebung auftragsgemäß erfolgt ist, wenn nicht der Kunde das Gegenteil beweisen kann.

8.2.Erst nach der vom Kunden erteilten Freigabe wird die Sitzbank endgültig fertig gestellt. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde im Sinne einer Abnahme nach § 640 BGB, dass die Sitzbank hinsichtlich Sitzposition, Polsterhärte und Formgebung auftragsgemäß bearbeitet wurde. Erfolgt die Freigabe durch den Kunden mindestens in Textform gem. § 126 b BGB (e-mail, FAX etc.)nicht binnen 2 Wochen ab Mitteilung durch die Sitzbank-Schmiede, ist die Sitzbank-Schmiede berechtigt, die Fertigstellung zunächst zu verweigern und für die bisher geleistete Arbeit eine angemessene Vergütung zur verlangen.

9.Fernabsatz

9.1.Die Unterrichtungspflichten nach § 312 c BGB sind mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den auf der Webseite www.sitzbankschmiede.de enthaltenen Angaben erfüllt.

9.2.Die Sitzbank-Schmiede arbeitet ausschließlich im Kundenauftrag die vom Kunden gestellte Originalsitzbank um. Die dann an den Kunden gelieferte umgearbeitete Sitzbank ist nach Kundenspezifikation  im Rahmen des technisch möglichen angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten, sodass ein Widerrufsrecht nach § 312 d BGB nicht besteht.

10.Datenschutz Ohne ausdrückliche Zustimmung werden Daten des Kunden Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten unzugänglich gemacht.

11.Formvorschriften, Salvatorische Klausel, Nebenbestimmungen

11.1.Nebenabreden und Änderungen des Vertrages mit dem Kunden bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form gesetzlich zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformregelung. Nebenabreden, gleich welcher Art, bestehen nicht.

11.2.Zur Erfüllung von Schriftformerfordernissen gleich welcher Art genügt in Abweichung von § 127 Abs. 2 BGB die telekommunikative Übermittlung nicht. Textform kann durch die Schriftform oder notarielle Beurkundung ersetzt werden.

11.3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für Regelungslücken.

11.4.Zinsen gleich welcher Art werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet.

11.5.Ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit gesetzlich zulässig.

11.6.Anzuwendendes Recht ist ausschließlich das deutsche Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG) werden ausgeschlossen.

Darmstadt-Arheilgen Juli 2011

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